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Service

Willkommen in Ihrer Kfz-Reparaturwerkstatt

Sie suchen einen vertrauensvollen und zuverlässigen Ansprechpartner, wenn es um die Wartung oder die Reparatur Ihres Autos geht? 
Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Mit unserem kompetenten Rundum-Service für alle Marken bieten wir Ihnen in unserer Kfz-Reparaturwerkstatt Meisterqualität zu erschwinglichen Preisen.
Wir haben uns auf den Einbau von Autogasanlagen spezialisiert und bieten Ihnen nicht nur eine fachgerechte Autogasumrüstung an, sondern sind auch Ihr Partner für Reparaturen am Fahrzeug, die andere Werkstätten aufgrund einer im Fahrzeug verbauten Autogasanlage ablehnen, bzw. nicht durchführen können oder wollen.

Qualität & Know How
Allgemeine KFZ-Technik, Einbau von LPG Systemen (Autogas), Service rund um LPG Fahrzeuge, Wartung von LPG Fahrzeugen, Inspektionen von LPG Fahrzeugen. 
Wir Warten und reparieren Autogasanlagen fast aller Marken und Hersteller
Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot zur Umrüstung Ihres Fahrzeuges.
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Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in PKW, Wohnmobil und Wohnwagen ist jetzt Pflicht

  • Mit dem neuen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ wird die Gasprüfung (G 607-Prüfung) Teil der StVZO.
  • Halterinnen und Halter von PKW mit Autogasanlagen, Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre die verpflichtende Prüfung durchführen. Sie ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU).
  • Was sonst noch durch die Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO zu beachten ist, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Aus der Empfehlung wird eine Pflicht: Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ anzuwenden. „Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen.“

Neue StVZO-Regelung bringt wieder Klarheit

Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die StVZO aufgenommenen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.

Gibt es bald kein Autogas mehr?

Die Versorgung Deutschlands mit Autogas/Flüssiggas (LPG) ist international diversifiziert und dadurch dauerhaft sicher: Wichtigste Quelle für die Flüssiggasversorgung sind deutsche Raffinerien. Bei den Importen kommen mehr als 90 Prozent der Lieferungen aus EU-Ländern, Skandinavien und den USA. Sie erreichen die fünf deutschen Importterminals entlang des Rheins überwiegend aus Holland und Belgien per Schiff und auf Schienen. Auch das Seehafenterminal Brunsbüttel bezieht LPG aus internationalen Quellen.

Importe aus Russland spielen keine Rolle!

Endlich! Verlängerung für Steuerbefreiung bis 2022 beschlossen!

Vielen Dank an alle die, wie wir, fleißig Petitionen für die Verlängerung der Steuerbefreiung auf Autogas gezeichnet haben. Wir haben es gemeinsam erreicht.

LPG-Autogas länger steuerbegünstigt Finanzen/Ausschuss – 31.05.2017 (hib 345/2017)

Berlin: (hib/HLE) LPG-Autogas bleibt doch länger steuerbegünstigt. Der Finanzausschuss änderte am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493, 18/11927), der ein Auslaufen dieser Steuerbegünstigung für LPG-Autogas zum Jahresende 2018 vorgesehen hatte, in einigen Punkten. Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsanträge sehen vor, dass die Steuerbegünstigung für Autogas bis Ende 2022 verlängert wird….

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit den Änderungen würden nationale Steuerbegünstigungen an das EU-Beihilferecht angepasst. Er hob die Verständigung über die Verlängerung der Steuerermäßigung für LPG-Autogas hervor und verwies auch auf die per Änderungsantrag eingefügte Verlängerung der Begünstigung für Flüssiggas für den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 31. Dezember 2022. Die SPD-Fraktion erklärte, dass man mit dem Entwurf eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetze. Das Gesetz setze außerdem Lenkungsimpulse.

Die Linksfraktion begrüßte, dass die Koalition ihr Anliegen aufgenommen habe, die Begünstigung von LPG-Autogas zu verlängern. Sie hätte sich aber eine Gegenfinanzierung der Steuerausfälle durch eine entsprechende Streichung von Subventionen für Diesel gewünscht. Für Bündnis 90/Die Grünen geht der Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung, aber er habe aus ökologischer Sicht Mängel. Es sei notwendig, zu einer Besteuerung nach Energiegehalt und Ausstoß von Kohlendioxid zu kommen, forderte die Fraktion.

Quelle: Deutscher Bundestag

Link: LPG-Autogas länger steuerbegünstigt