Vielen Dank an alle die, wie wir, fleißig Petitionen für die Verlängerung der Steuerbefreiung auf Autogas gezeichnet haben. Wir haben es gemeinsam erreicht.
LPG-Autogas länger steuerbegünstigt
Finanzen/Ausschuss – 31.05.2017 (hib 345/2017)
Berlin: (hib/HLE) LPG-Autogas bleibt doch länger steuerbegünstigt. Der Finanzausschuss änderte am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493, 18/11927), der ein Auslaufen dieser Steuerbegünstigung für LPG-Autogas zum Jahresende 2018 vorgesehen hatte, in einigen Punkten. Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsanträge sehen vor, dass die Steuerbegünstigung für Autogas bis Ende 2022 verlängert wird….
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit den Änderungen würden nationale Steuerbegünstigungen an das EU-Beihilferecht angepasst. Er hob die Verständigung über die Verlängerung der Steuerermäßigung für LPG-Autogas hervor und verwies auch auf die per Änderungsantrag eingefügte Verlängerung der Begünstigung für Flüssiggas für den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 31. Dezember 2022. Die SPD-Fraktion erklärte, dass man mit dem Entwurf eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetze. Das Gesetz setze außerdem Lenkungsimpulse.
Die Linksfraktion begrüßte, dass die Koalition ihr Anliegen aufgenommen habe, die Begünstigung von LPG-Autogas zu verlängern. Sie hätte sich aber eine Gegenfinanzierung der Steuerausfälle durch eine entsprechende Streichung von Subventionen für Diesel gewünscht. Für Bündnis 90/Die Grünen geht der Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung, aber er habe aus ökologischer Sicht Mängel. Es sei notwendig, zu einer Besteuerung nach Energiegehalt und Ausstoß von Kohlendioxid zu kommen, forderte die Fraktion.
Quelle: Deutscher Bundestag
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